Rechtsprechung
BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 356a Satz 1 StPO, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessparteien i.R.e. Anhörungsrüge bzgl. Tötungsvorsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessparteien i.R.e. Anhörungsrüge bzgl. Tötungsvorsatzes
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessparteien i.R.e. Anhörungsrüge bzgl. Tötungsvorsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht, sich mit jedem einzelnen Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen und dieses zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
- BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86, 91). - BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem …
Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).